Schweiz übernimmt neue EU-Vorgaben im Luftverkehr

Medienmitteilung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) vom 28. Juli 2025
Die Schweiz übernimmt per 1. August 2025 bzw. 1. Januar 2026 neue EU-Vorschriften für den zivilen Luftverkehr. Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz–EU hat am 25. Juli 2025 entsprechende Beschlüsse gefasst. Die neuen Regelungen betreffen sowohl Sicherheitsstandards als auch Klimamassnahmen.
Im Bereich der Flugsicherheit wird der Geltungsbereich für absturzsichere Kraftstoffsysteme bei Helikoptern ausgeweitet. Zudem werden neue Informationspflichten zum Brandschutz bei Frachtflügen eingeführt. Auch bei der Zertifizierung von Flughafen-Sicherheitspersonal und der Luftpostkontrolle gibt es Anpassungen. Weiter wird eine neue Privatpilotenlizenz für Tragschrauber eingeführt, inklusive Anforderungen an Mindestalter und Flugerfahrung.
Im Bereich Klimaschutz übernimmt die Schweiz die EU-Verordnung ReFuelEU Aviation. Diese schreibt eine Beimischpflicht für nachhaltige Flugtreibstoffe (SAF) vor und verpflichtet Flughäfen, den Zugang zu SAF zu erleichtern. In der Schweiz gelten die Vorgaben für die Landesflughäfen Zürich und Genf ab dem 1. Januar 2026. Ebenfalls ab diesem Datum gilt die freiwillige Emissionsangabe auf Flugangeboten gemäss CO2-Gesetz.
Die Grundlage für diese Regelungsübernahmen bildet das Luftverkehrsabkommen Schweiz–EU von 2002. Neue EU-Erlasse werden vom Gemischten Ausschuss regelmässig in das Abkommen integriert, sofern der Bundesrat der Übernahme zuvor zustimmt. Für die Schweiz unterzeichnete der Direktor des BAZL, Christian Hegner, den entsprechenden Beschluss.