Schweiz unterzeichnet Flugpassagierdaten-Abkommen mit der EU

Check-in Flughafen Altenrhein
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Die Schweiz und die EU haben am 5. März 2026 in Brüssel ein Abkommen über den Austausch von Flugpassagierdaten (Passenger Name Record, PNR) unterzeichnet. Bundesrat Beat Jans und EU-Innenkommissar Magnus Brunner paraffierten den Vertrag am Rande des Treffens der EU-Justiz- und Innenminister.

Das Abkommen regelt die Übermittlung von PNR-Daten durch Luftverkehrsunternehmen aus der EU an die Schweiz sowie den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Passenger Information Units (PIU) beider Vertragsparteien. Die Datenübermittlung der Schweizer Flugverkehrsunternehmen an EU-Mitgliedstaaten erfolgt auf Basis des Flugpassagierdatengesetzes.

Beim fedpol wird eine gemeinsame PIU von Bund und Kantonen aufgebaut, die voraussichtlich am 1. Februar 2027 den Betrieb aufnimmt.

PNR-Daten ermöglichen es, bereits vor dem Abflug Personen zu identifizieren, die in polizeilichen Informationssystemen erfasst sind oder national beziehungsweise international gesucht werden. Zudem lassen sich verdächtige Personen und kriminelle Netzwerke anhand von Risikoprofilen erkennen. Das Instrument dient der Bekämpfung von Terrorismus und Schwerstkriminalität wie Menschenhandel. Klare gesetzliche Vorgaben und eine strenge Zweckbindung sollen den Datenschutz gewährleisten.