Schweiz verabschiedet Flugpassagierdatengesetz zur Bekämpfung von Terrorismus

Der Bundesrat hat am 15. Mai 2024 die Botschaft zum Flugpassagierdatengesetz verabschiedet. Dies ermöglicht die Einführung eines nationalen PNR-Systems (Passenger Name Records) zur Bekämpfung von Terrorismus und Schwerstkriminalität. Das Gesetz verpflichtet schweizerische und ausländische Fluggesellschaften, Passagierdaten an die Behörden weiterzugeben, die im neu zu schaffenden Passenger Information Unit (PIU) im Bundesamt für Polizei (fedpol) verarbeitet werden.

Zu den PNR-Daten gehören Name, Vorname, Kontaktdaten, Reiseroute und Zahlungsinformationen. Sensible Daten wie Hautfarbe oder Essensvorlieben werden nicht übermittelt. Das PIU wird diese Daten mit polizeilichen Informationssystemen abgleichen, um Verdächtige frühzeitig zu identifizieren.

Der Bundesrat hat zudem ein Verhandlungsmandat für PNR-Abkommen mit Nicht-EU-Staaten verabschiedet. Mit der EU laufen bereits Verhandlungen. Der Datenschutz wird durch strenge Regelungen garantiert: Daten ohne Hinweise auf Schwerstkriminalität werden nach sechs Monaten gelöscht, während relevante Daten bis zu fünf Jahre gespeichert werden dürfen.

Dieses Gesetz stellt sicher, dass die Schweiz keine Sicherheitslücke im Schengen-Raum darstellt und verhindert wirtschaftliche Nachteile für Schweizer Fluggesellschaften, die PNR-Daten an internationale Behörden übermitteln müssen. Die Umsetzung wird vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten überwacht.