SNCB stellt Ticketverkauf im Zug per 1. Juli 2026 ein

Ab dem 1. Juli 2026 können Fahrgäste keine Tickets mehr an Bord des Zuges kaufen. Jeder Fahrgast muss vor dem Einstieg einen gültigen Fahrausweis besitzen. Die bisherige Möglichkeit, beim Zugbegleitenden ein Ticket gegen einen Zuschlag von 9 Euro zu erwerben, entfällt. Der Zugang zu den Perrons bleibt Personen mit gültigem Fahrausweis oder deren Begleitung vorbehalten und wird ab dem 1. Juli kontrolliert. Wer ein Flex-Abonnement oder ein digitales Brupass-Ticket nutzt, muss den Reisetag wie bisher vor dem Einstieg über die SNCB-App aktivieren.
Mit der Massnahme will die SNCB Schwarzfahren eindämmen, das jährlich bis zu 80 Millionen Euro kostet. Über 90 Prozent der Tickets werden online oder am Automaten gekauft, weniger als 5 Prozent am Schalter und knapp 1 Prozent beim Zugbegleitenden. Bei Kontrollen können 7 Prozent der Fahrgäste keinen gültigen Fahrausweis vorweisen. Seit 2025 hat die SNCB die Kontrollen um 50 Prozent erhöht und setzt mobile Teams sowie gemeinsame Einsätze mit Securail und Polizei ein.
Wer keinen gültigen Fahrausweis vorweist, kann seine Situation innert 14 Kalendertagen mit 90 Euro regularisieren, andernfalls drohen 250 Euro Verwaltungsstrafe, im Wiederholungsfall bis 500 Euro. Bei defektem Automaten entfällt dieser Betrag. 2025 meldete die SNCB 2’600 Übergriffe auf Mitarbeitende, im Schnitt sieben pro Tag. Die Massnahme gilt für alle Züge in Belgien und die meisten grenzüberschreitenden Verbindungen; auf Linien wie Eurocity, Ouigo und TGV bleibt der Kauf an Bord möglich.
Quelle: press.sncb.be
