SUST-Abschlussbericht zum Sesselabsturz auf der Lauchernalp (VS)

Am 19. März 2025 stürzte auf der Sesselbahn Stafel-Gandegg der Lauchernalp Bergbahnen AG (LABB) ein mit einem Mitarbeiter besetzter Dreiersessel auf die Skipiste. Der Pistenfahrzeugfahrer wurde aus dem Sessel geschleudert und schwer verletzt. Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hat den Abschlussbericht am 12. Mai 2026 publiziert.
Gemäss Bericht hatte sich der Sessel im Windenseil eines Pistenfahrzeugs des Typs Kässbohrer PistenBully 600 Polar W verfangen und wurde vom Förderseil gerissen. Der Sessel stürzte rund 17 m tief. Auslöser war ein Wendemanöver des Pistenfahrzeugs unmittelbar unterhalb der Seilbahnanlage, durch das das Windenseil in ausgeprägte vertikale Schwingungen geriet und in das Lichtraumprofil der Bahn gelangte. Die Sicherheitseinrichtungen der Anlage lösten nicht aus; die Bahn lief noch rund 38 Minuten weiter, bis ein Mitarbeiter im Kommandoraum der Talstation einen Nothalt auslöste.
Die SUST führt den Unfall auf das gleichzeitige Stattfinden von Dienstfahrt und Pistenpräparation mit Windenseil sowie auf das Ausbleiben einer Kommunikation unmittelbar vor der Inbetriebnahme der Anlage zurück. Die internen Vorschriften der LABB enthielten zwar einzelne Bestimmungen zu Dienstfahrten und Windenarbeiten, aber keine durchgängige Regelung mit konkreten Handlungsanweisungen für die Inbetriebnahme bei Dienstfahrten.
Die SUST verzichtet auf eine formelle Sicherheitsempfehlung, spricht aber den Sicherheitshinweis Nr. 55 an alle Seilbahnunternehmen aus: Sie sollen ihre Betriebsvorschriften zu Dienstfahrten und Windenarbeiten überprüfen und bei Bedarf detaillierte Regelungen erlassen. Der Bericht verweist auf einen vergleichbaren Unfall vom 6. Februar 2020 in Stoos (SZ), bei dem unter ähnlichen Umständen ein Viererpassagier-Sessel abstürzte.
Quelle: https://www.sust.admin.ch