Umrollung der Piste 28: Flughafen Zürich erhöht Sicherheit und Effizienz
Am 17. April 2024 gab das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bekannt, dass das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Plangenehmigung für die Neugestaltung der Piste 28 des Flughafens Zürich erteilt hat. Die Umrollung der Piste wird die Notwendigkeit von Pistenquerungen minimieren und damit das Sicherheitsrisiko für den Flughafenbetrieb signifikant verringern. Diese Entscheidung folgt einer Sicherheitsüberprüfung aus dem Jahr 2012, die auf die Gefahren von rund 100.000 jährlichen Pistenquerungen hingewiesen hatte.
Die Neugestaltung der Piste ist ein komplexes Vorhaben, das die Umstrukturierung von Flughafengebäuden und die Schaffung von Ersatzbauten für die allgemeine und Geschäftsfliegerei erfordert. Auch ökologische Aspekte wurden berücksichtigt: Zur Aufwertung des Flachmoors werden neue Moorflächen erschaffen und entlang der Autobahn A51 Kloten–Bülach ökologische Aufwertungen vorgenommen.
Das Projekt stieß auf einige Einsprüche von Umweltorganisationen und direkt betroffenen Parteien, die das UVEK jedoch größtenteils zurückwies. Die Betroffenen haben nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des UVEK Berufung beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.