VBL Luzern: Geschäftsjahr 2025 im Zeichen von Flottenelektrifizierung und Angebotsausbau

Die Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL AG) schliessen das Geschäftsjahr 2025 mit einem konsolidierten Jahresverlust von 0.52 Mio. Franken ab. Das Ergebnis ist im öV entstanden und wird durch Spezialreserven gedeckt. Die Verkehrseinnahmen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 0.51 Mio. Franken, während die Fahrgastfrequenzen leicht um 0.7 Prozent zurückgingen und weiterhin 3.3 Prozent unter dem Niveau von 2019 liegen. Die Abgeltung erhöhte sich um 2.6 Mio. auf 34.09 Mio. Franken. Der Kostendeckungsgrad bleibt unverändert bei 61.8 Prozent.

Im Zentrum der strategischen Agenda steht die Elektrifizierung der Busflotte. Die VBL AG strebt bis 2035 einen vollständig fossilfreien Betrieb an, also fünf Jahre früher als die kantonale Vorgabe des Verkehrsverbunds Luzern (VVL). Per 31.12.2025 bestand die Flotte aus 73 Dieselbussen, 6 Batterie-Elektrobussen sowie 64 Gelenk- und Doppelgelenktrolleybussen. 13 ausgemusterte Fahrzeuge sollen in die Ukraine weitergegeben werden; die Grundlagen wurden 2025 in Abstimmung mit der Stadt Luzern und dem Staatssekretariat für Wirtschaft seco geschaffen.

Schwerpunkt der Investitionen ist die Depotentwicklung am Standort Weinbergli, wo ab Dezember 2025 über 100 Busse garagiert werden. Ab Dezember 2026 soll dort die neue Ladeinfrastruktur in Betrieb gehen. Zusätzliche Abstellflächen werden bereits in Root, auf dem Zumbühl-Areal in Rothenburg sowie bei der Heggli AG in Horw genutzt. Die Treibhausgasemissionen sanken auf 7’093 Tonnen CO2e (Scope 1 und 2), die Emissionen pro Kilometer auf 0.786 kg CO2e. Der gesamte Strombezug stammt aus erneuerbaren Quellen.

Auf den Fahrplanwechsel 2026/2027 bereitet sich die VBL AG mit dem Programm «Luzern fährt neu direkt» auf den grössten Angebotsausbau ihrer Geschichte vor. 2025 wurden rund 42 zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen, was einem Wachstum von 8 Prozent entspricht. Der neue Gesamtarbeitsvertrag wurde im November 2025 unterzeichnet und trat per 1. Januar 2026 für vier Jahre in Kraft.

Quelle: https://www.vbl.ch