Velo-Knigge 2025: Neue Regeln für E-Bikes und Cargobikes ab Juli

Ab dem 1. Juli 2025 gelten in der Schweiz neue Vorschriften für den Langsamverkehr. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat den Velo-Knigge «Gemeinsam sicher unterwegs» entsprechend aktualisiert. Ziel ist es, die Koexistenz unterschiedlicher Verkehrsmittel auf begrenztem Raum zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Im Zentrum der Neuerungen stehen schnelle E-Bikes und neue Fahrzeugkategorien. So sind Führer:Innen von schnellen E-Bikes künftig unter bestimmten Bedingungen nicht mehr verpflichtet, Radwege zu nutzen. Gleichzeitig werden ihnen in anderen Situationen bestimmte gemeinsam genutzte Flächen untersagt. Diese Änderungen sind mit neuen Signalisationsregeln verbunden, die ebenfalls am 1. Juli in Kraft treten.
Neu zugelassen wird zudem eine weitere Fahrzeugkategorie: schwere E-Bikes bis 450 kg Gesamtgewicht inklusive Ladung. Diese sogenannten Cargobikes werden rechtlich als Motorfahrräder behandelt, auch wenn ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei 25 km/h liegt. Sie benötigen ein gelbes Kontrollschild. Damit verbunden sind spezifische Vorschriften, insbesondere zum Transport von Kindern.
Der Velo-Knigge richtet sich nicht nur an Velofahrer:Innen, sondern an alle Verkehrsteilnehmenden. Er vermittelt klar und kompakt die geltenden Regeln für das sichere Miteinander auf Strasse, Veloweg und Trottoir. Für die Überarbeitung wurden erneut Fachorganisationen aus dem Velobereich sowie Unfallverhütungsstellen beigezogen.