Wien: E-Scooter-Verbot in Bus und Tram, U-Bahn nur ausserhalb der Stosszeiten

Die Wiener Linien schränken ab 1. September 2026 die Mitnahme von E-Scootern ein. In der U-Bahn gelten für E-Scooter neu die gleichen Regeln wie für Fahrräder: Die Mitnahme ist nur noch ausserhalb der Stosszeiten erlaubt, also von Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr sowie von 18:30 Uhr bis Betriebsschluss, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztägig.
In Bussen und Strassenbahnen dürfen laut den aktualisierten Beförderungsbedingungen gar keine E-Fahrzeuge mehr mitgeführt werden. Die Regelung gilt für E-Scooter ebenso wie für zusammenklappbare E-Bikes. Scooter ohne E-Antrieb bleiben zu jeder Zeit und in allen Fahrzeugen zugelassen, sofern sie zusammengeklappt sind.
Wer sich nicht an die neuen Bestimmungen hält und beispielsweise einen E-Scooter in der Strassenbahn oder ein Fahrrad ausserhalb der erlaubten Zeiten in der U-Bahn mitnimmt, muss mit einer Strafe von 50 Euro rechnen. Bereits seit längerem kann bestraft werden, wer auf dem Bahnsteig mit einem (E-)Scooter fährt.
Die Wiener Linien begründen den Schritt mit dem Platzbedarf. Rückmeldungen von Fahrgästen und interne Analysen zeigten, dass E-Scooter insbesondere in stark ausgelasteten Fahrzeugen als störend empfunden werden und den Fahrgastwechsel erschweren können. Das Unternehmen befördert täglich knapp 2.5 Millionen Fahrgäste.
