Schweiz fokussiert auf lokale und regionale Velobahnen – Nationales Netz nicht geplant

Das Postulat Cattaneo (19.4631) fordert die Prüfung eines sicheren und schnellen Velo-Nationalstrassennetzes zwischen den Schweizer Agglomerationen. Velobahnen, die als hochwertige Verbindungen im Veloverkehrsnetz gelten, sollen dort umgesetzt werden, wo ein großes Potenzial für Velofahrende besteht. Sie bieten hohe Sicherheit und Komfort und ermöglichen eine weitgehend unterbrechungsfreie Fahrt. Im Gegensatz zu Nationalstrassen, für deren Planung, Bau und Unterhalt der Bund verantwortlich wäre, liegen diese Zuständigkeiten für Velowege bei den Kantonen und Gemeinden. Dies ist sinnvoll, da das Potenzial des Veloverkehrs besonders in Agglomerationen und Siedlungsgebieten liegt. Velobahnen haben somit vorrangig eine lokale und regionale Bedeutung. Der Bundesrat sieht keinen Grund, die bestehende föderalistische Aufgabenteilung zu ändern, unterstützt aber den Bau von Velobahnen, da sie zur Entlastung des Straßennetzes und zur Förderung des Veloverkehrs beitragen können. Mit dem Programm Agglomerationsverkehr und dem Veloweggesetz verfügt der Bund über die rechtliche Grundlage, um die Kantone und Gemeinden beim Bau von Velobahnen zu unterstützen, einschließlich finanzieller Beiträge und der Bereitstellung von Vollzugshilfen.